Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Willkommen im Partnerportal unserer Unternehmensgruppe. Für eine transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit bilden unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) die rechtliche Grundlage aller Beschaffungsvorgänge. Nachfolgend finden Sie die spezifischen Bedingungen unserer Konzerngesellschaften
nikan GmbH
Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
Tel.: +49 2171 4013777 | E-Mail: info@nikan.de
Geschäftsführer: Daniel Ramin Roohnikan | HRB 119050, Amtsgericht Köln | USt-IdNr.: DE370007183
Stand: 15. März 2026
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine
Einkaufsbedingungen
(AEB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für alle Bestellungen und Aufträge, die die nikan GmbH, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen (nachfolgend „Käufer“), an Lieferanten, Dienstleister und sonstige Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“) erteilt.
(2) Diese AEB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Unsere AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AEB abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annehmen.
(4) Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Bestellungen oder Zusagen werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(2) Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Bestellungen, die auf Grundlage dieser AEB aufgegeben werden, begründen ausschließlich den jeweiligen Einzelvertrag. Rahmenvereinbarungen oder Dauerschuldverhältnisse entstehen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
§ 3 Lieferung und Leistung
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die im Einzelvertrag vereinbart sind, sind verbindlich. Bei drohender Lieferverzögerung hat der Lieferant uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
(2) Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Kosten durch nicht vereinbarte Teillieferungen gehen zu Lasten des Lieferanten.
(3) Die Lieferung erfolgt frei an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Lieferant, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Lieferscheine und Rechnungen müssen unsere Bestellnummer sowie eine genaue Beschreibung der Ware oder Leistung enthalten. Dokumente ohne diese Angaben können wir zurückweisen.
§ 4 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Gefahr geht auf uns über, sobald die Ware am vereinbarten Lieferort übergeben und von uns abgenommen wurde.
(2) Ein etwaiger einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist zulässig. Erweiterter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt wird nicht anerkannt.
(3) Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, sofern die Rücksendung auf einem von ihm zu vertretenden Grund beruht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht bereits ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben gemäß § 14 UStG enthalten, insbesondere: vollständige Firmenbezeichnung und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Rechnungsnummer, Leistungsdatum sowie eine eindeutige Beschreibung der Leistung.
(3) Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, zahlen wir innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und vollständiger Lieferung bzw. Leistungsabnahme.
(4) Wir sind berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Die Aufrechnung ist dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
(5) Preiserhöhungen des Lieferanten bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Einseitige Preiserhöhungen sind uns gegenüber unwirksam.
§ 6 Qualität, Prüfung und Rüge
(1) Der Lieferant ist verpflichtet, nur Waren zu liefern und Leistungen zu erbringen, die den vereinbarten Spezifikationen, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Wir werden die Ware nach Eingang auf offensichtliche Mängel, falsche Mengen oder Falschlieferungen überprüfen.
(3) Mängel werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich gerügt. Die Rügepflicht gemäß § 377 HGB gilt im Übrigen nur im Rahmen dieser Frist.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen uns in vollem Umfang zu.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich keine längere Frist gilt.
(3) Im Fall eines Mangels sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen.
(4) Kosten der Mängelbeseitigung, einschließlich Ein- und Ausbaukosten, trägt der Lieferant.
§ 8 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung zu unseren Lasten erkennen wir nicht an, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen gegen uns erhoben werden.
(3) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in 5 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schuldner, soweit keine längere gesetzliche Frist gilt.
§ 9 Produktsicherheit und Compliance
(1) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren und Leistungen alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erfüllen, insbesondere – soweit anwendbar – hinsichtlich Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH und sonstiger einschlägiger Normen.
(2) Der Lieferant verpflichtet sich, uns alle für die Weiterveräußerung oder den Betrieb der Waren erforderlichen Unterlagen, Zertifikate und Konformitätserklärungen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche, Korruption und sonstigen Compliance-Vorschriften einzuhalten.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen, Unterlagen und Daten über uns und unsere Geschäfte streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(3) Der Lieferant darf uns nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung als Referenz nennen oder Informationen über die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken verwenden.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet.
(2) Soweit der Lieferant im Auftrag personenbezogene Daten für uns verarbeitet, ist eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Diese AEB ersetzen alle früheren Einkaufsbedingungen der nikan GmbH.
nikan GmbH
Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
HRB 119050, Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Daniel Ramin Roohnikan
USt-IdNr.: DE370007183
Tel.: +49 2171 4013777 | E-Mail: info@nikan.de
nikan office GmbH
Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
Tel.: +49 2171 4013760 | E-Mail: office@nikan.de
Geschäftsführer: Daniel Ramin Roohnikan | HRB 122621, Amtsgericht Köln | USt-IdNr.: DE453090270
Stand: 15. März 2026
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine
Einkaufsbedingungen
(AEB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für alle Bestellungen und Aufträge, die die nikan office GmbH, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen (nachfolgend „Käufer“), an Lieferanten, Dienstleister und sonstige Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“) erteilt.
(2) Diese AEB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Unsere AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AEB abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annehmen.
(4) Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Bestellungen oder Zusagen werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(2) Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Bestellungen, die auf Grundlage dieser AEB aufgegeben werden, begründen ausschließlich den jeweiligen Einzelvertrag. Rahmenvereinbarungen oder Dauerschuldverhältnisse entstehen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
§ 3 Lieferung und Leistung
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die im Einzelvertrag vereinbart sind, sind verbindlich. Bei drohender Lieferverzögerung hat der Lieferant uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
(2) Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Kosten durch nicht vereinbarte Teillieferungen gehen zu Lasten des Lieferanten.
(3) Die Lieferung erfolgt frei an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Lieferant, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Lieferscheine und Rechnungen müssen unsere Bestellnummer sowie eine genaue Beschreibung der Ware oder Leistung enthalten. Dokumente ohne diese Angaben können wir zurückweisen.
§ 4 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Gefahr geht auf uns über, sobald die Ware am vereinbarten Lieferort übergeben und von uns abgenommen wurde.
(2) Ein etwaiger einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist zulässig. Erweiterter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt wird nicht anerkannt.
(3) Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, sofern die Rücksendung auf einem von ihm zu vertretenden Grund beruht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht bereits ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben gemäß § 14 UStG enthalten, insbesondere: vollständige Firmenbezeichnung und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Rechnungsnummer, Leistungsdatum sowie eine eindeutige Beschreibung der Leistung.
(3) Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, zahlen wir innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und vollständiger Lieferung bzw. Leistungsabnahme.
(4) Wir sind berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Die Aufrechnung ist dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
(5) Preiserhöhungen des Lieferanten bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Einseitige Preiserhöhungen sind uns gegenüber unwirksam.
§ 6 Qualität, Prüfung und Rüge
(1) Der Lieferant ist verpflichtet, nur Waren zu liefern und Leistungen zu erbringen, die den vereinbarten Spezifikationen, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Wir werden die Ware nach Eingang auf offensichtliche Mängel, falsche Mengen oder Falschlieferungen überprüfen.
(3) Mängel werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich gerügt. Die Rügepflicht gemäß § 377 HGB gilt im Übrigen nur im Rahmen dieser Frist.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen uns in vollem Umfang zu.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich keine längere Frist gilt.
(3) Im Fall eines Mangels sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen.
(4) Kosten der Mängelbeseitigung, einschließlich Ein- und Ausbaukosten, trägt der Lieferant.
§ 8 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung zu unseren Lasten erkennen wir nicht an, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen gegen uns erhoben werden.
(3) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in 5 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schuldner, soweit keine längere gesetzliche Frist gilt.
§ 9 Produktsicherheit und Compliance
(1) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren und Leistungen alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erfüllen, insbesondere – soweit anwendbar – hinsichtlich Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH und sonstiger einschlägiger Normen.
(2) Der Lieferant verpflichtet sich, uns alle für die Weiterveräußerung oder den Betrieb der Waren erforderlichen Unterlagen, Zertifikate und Konformitätserklärungen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche, Korruption und sonstigen Compliance-Vorschriften einzuhalten.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen, Unterlagen und Daten über uns und unsere Geschäfte streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(3) Der Lieferant darf uns nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung als Referenz nennen oder Informationen über die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken verwenden.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet.
(2) Soweit der Lieferant im Auftrag personenbezogene Daten für uns verarbeitet, ist eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Diese AEB ersetzen alle früheren Einkaufsbedingungen der nikan office GmbH.
nikan office GmbH
Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
HRB 122621, Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Daniel Ramin Roohnikan
USt-IdNr.: DE453090270
Tel.: +49 2171 4013760 | E-Mail: office@nikan.de